Indizienbeweis
Nom communMasculin[ɪnˈdiːt͡si̯ənbəˌvaɪ̯s]
Étymologie Das Wort ist seit dem 19. Jahrhundert in der Rechtssprache belegt. Determinativkompositum aus Indiz, Fugenelement -ien und Beweis
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Beweis, der nicht direkt, sondern nur indirekt mit Hilfe von Anzeichen/Indizien geführt werden kann
- „Sie gründen sich auf Indizienbeweise und nicht auf unmittelbares Textmaterial.“Philip J. Davis: Pembrokes Katze. Die wundersame Geschichte über eine philosophierende Katze, ein altes mathematisches Problem und die Liebe. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1991, ISBN 3-596-10646-X, Seite 56. Englisches Original 1988.
- „Der Preis für die gerichtliche Wahrheitsfindung, die Indizienbeweise ohne Geständnis nicht anerkannte, war die Institutionalisierung der Folter zum Rechtsmittel.“Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3 , Seite 74.
- Hyperonymes
- Beweis