Gesetzestext

Nom commun

Gesetzestext

Nom communMasculin

[ɡəˈzɛt͡səsˌtɛkst]

Étymologie Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text

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der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde

  • „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013 , Seite 33-35, Zitat Seite 33 f.
  • „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“Herner Fürtig: Historisch gewachsene Symbiose: Das Haus Saud und die Wahhabiyya. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Nummer 46/2014, 10. November 2014, ISSN 0479-611X, Seite 5. .
1 autre exemple
  • „Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 12-22, Zitat Seite 20.
Hyperonymes
Text

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